Hotel Friedrichs - Das Naturparkhotel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Friedrichs. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Hotelzimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel Friedrichs ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Hotel Friedrichs oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande. Vertragspartner sind das Hotel Friedrichs und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel Friedrichs eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.

III. Leistungen / Zahlungen

Das Hotel Friedrichs ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Das Hotel Friedrichs ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Hotels Friedrichs sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug zahlbar.

Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 Prozent und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen. Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels Friedrichs aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt / Stornierung

Das Hotel Friedrichs räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis sieben Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Hotel Friedrichs ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Hotel Friedrichs schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat das Hotel Friedrichs gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 80 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises.

Bei Nichtanreise, ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet das Hotel 100 Prozent des vereinbarten Preises für die erste Nacht, 80 Prozent vom vereinbarten Preis für die Folgenächte, im Fall eines Ausfalles. Das Hotel Friedrichs wird bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht, oder nur zum Teil gelingen, wird der entstehende Ausfall mit 80 Prozent vom vereinbarten Zimmerpreis für die Zeit des Ausfalles (Zimmerleerstand) berechnet.

Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel Friedrichs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Hotel Friedrichs ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

V. Anreise / Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Hotel Friedrichs hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat das Hotel Friedrichs das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast hat das Zimmer dem Hotel bis spätestens um 11.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Friedrichs über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 12.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.

VI. Haftung / Verjährung

Die vertragliche Haftung des Hotel Friedrichs für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel Friedrichs oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel Friedrichs nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.

Die Benutzung der Tiefgarage und der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Schäden durch wetterbedingtes Hochwasser (Regen, Schmelzwasser oder Überschwemmungen) z. B. auf dem Parkplatz. Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich! Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Hotelzimmer unverzüglich, dem Hotel Friedrichs, anzuzeigen und dem Hotel somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Hotel ab. Sämtliche Zimmer des Hotels sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen auf den Gästezimmern ist untersagt. Bei Verstoß ist das Hotel Friedrichs berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer jedoch im Anschluß nicht vermietbar sein, so ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallnacht zu berechnen. Dabei kommt der Preis für die Zimmerart in Anrechnung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen

1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/ werden. Mündliche Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume/Zimmer anderweitig zu vergeben.

3. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 7 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.

4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

5. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.

6. Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem Empfang bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

7. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung.

8. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

9. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

10. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

11. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

12. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen/Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt, sofern zwischen Besteller und Hotel nichts anderes vereinbart wurde:

Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen für ein bzw. mehrere Teilnehmer ohne vorherige fristgemäße Stornierung vom Besteller nicht in Anspruch genommen, so berechnet das Hotel dem Besteller eine Gebühr in Höhe von 100 % der veranschlagten Kosten.

13. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

14. Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellte Speisen und Getränke

15. Störungen an der zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

16. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

17. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.